Neuer Aufzug für Maria Veener Gymnasium

Ausschuss SISIFamKu EF22.03.2024 Maria Veen (bli). Die Mariannhiller Missionare hatte bei der Gemeinde Reken einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Erneuerung einer Aufzuganlage im Maria Veener Gymnasium gestellt.

Der Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kulturausschuss (SISIFamKu) tagte am Mittwoch in der Mensa des Gymnasiums. Vor der Sitzung hatten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, die Räumlichkeiten zu besichtigen und einen Eindruck von der aktuellen Situation zu bekommen. 

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Der Aufzug im Gebäudeteil B ist aus dem Jahr 1975 und die Funktionsfähigkeit muss bald erneuert werden. Da im Zuge der Integration vermehrt Jungen und Mädchen mit körperlichen Einschränkungen die Schule besuchen, ist es notwendig, dass sie mit Hilfe eines Aufzuges, der für Rollstuhltransport einschließlich Krankenliege geeignet ist, auch die oberen Etagen erreichen. Dort befinden sich 12 Klassenräume für die Unter- und Mittelstufe.

In der Ausschusssitzung stellte Schulleiterin Sigrid Kliem den Fraktionsmitgliedern das Gymnasium mit seinen rund 700 Schülern als eine lebendige, moderne Schule mit christlichen Werten vor. Nach den Sommerferien werden 111 Grundschüler hier in die 5. Klasse wechseln. Als weiterführende Schule ist das Gymnasium neben der Brückenschule und der Sekundarschule Hohe Mark nicht nur in Reken sehr beliebt, sondern zieht auch Schüler aus den umliegenden Städten und Gemeinden an.

Träger ist die Kongregation der Missionare von Mariannhill. Aufgrund von Nachwuchsschwierigkeiten fehlt den Missionaren das Geld, um einen Aufzug zu finanzieren. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme sind auf 230.000 Euro geschätzt worden.

Der SISIFamKu-Ausschuss hat für folgenden Beschlussvorschlag gestimmt: „Der Gemeinderat beschließt, den Mariannhiller Missionaren als Träger des Gymnasiums für die Erneuerung des Aufzugs im Gebäudeteil B einen Zuschuss in Höhe von 50 %, höchstens jedoch 107.000 €, zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen, welche nicht über die Ersatzschulfinanzierungsverordnung NRW mit der Bezirksregierung Münster abgerechnet werden können.“

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